Was bedeutet Programmbeitrag oder Spende?
Wir erheben einen Programmbeitrag von 3000 €. Bei öffentlichen Förderprogrammen handelt es sich jeweils nur um Teilfinanzierungen des Freiwilligendienstes, wodurch eine erhebliche Finanzierungslücke entsteht. Wir legen Wert auf hohe Qualitätsstandasts in unserer Begleitung, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Wir möchten vergleichbare Einsatzbedingungen für alle Teilnehmer*innen, unabhängig von der finanziellen Ausstattung des jeweiligen Förderprogramms.
Aufgrund der Förderrichtlinien erheben wir keinen verpflichtenden Programmbeitrag von Freiwilligen im Europäischen Solidaritätskorps (ESK) und weltwärts. Für uns ist Solidarität ein wichtiger Wert. Daher bitten wir unsere ESK- und weltwärts-Freiwilligen sich mit einer Spende zu beteiligen.
Mach' dir keine Sorgen! In unserem Programm ist jede*r willkommen, ganz egal in welcher finanziellen Situation er*sie oder seine*ihre Familie sich befindet.
Auf unseren Kennenlern- und Auswahlveranstaltungen besprechen wir alles rund um das Thema Finanzen ganz in Ruhe und individuell.
Bewirb dich einfach. Wir freuen uns auf dich!
Bin ich kindergeldberechtigt?
DJiA-Freiwillige in den Förderprogrammen IJFD, ESK und weltwärts sind kindergeldberechtigt.
Evangelische Freiwilligendienste gGmbH
Otto-Brenner-Straße 9, 30159 Hannover
Tel. 05 11/45 000 83-30
infoev-freiwilligendienstede, www.ev-freiwilligendienste.de